Ziele Vorstand und Büro Bedingungen zum Beitritt Rechte und Pflichten Geschichte
                   
 

Bedingungen zum Beitritt als Mitglied :

Der Beitritt ist für Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften, Betriebsräte usw.) der zivilen Kernindustrie dann möglich, wenn das Land die Regelungen und Konventionen der IAEA ( Internationale Agentur der Kernenergie in WIEN) anerkennt und respektiert.

Führungsinstanzen des WONUC :

Die gemäss den Statuten einberufene Generalversammlung trifft alle Entscheide in letzter Instanz. Die Generalversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliederländer. Details siehe Statuten des WONUC.

Die administrative Führung der täglichen Geschäfte des WONUC wird vom Büro wahrgenommen. Das Büro besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Vizegeneralsekretär und dem Finanz-Controller.

Arbeitsgruppen werden nach Bedarf gebildet und von der Generalversammlung mit den Aufgaben und Kompetenzen betraut.

Die Finanziellen Quellen des WONUC sind :

- Die jährlichen Mitgliederbeiträge
- Durch Unterstützung von Sponsoren
- Erträge aus Veranstaltungen des WONUC (Konferenzen, Medienanlässe usw.)