Bedingungen zum Beitritt
als Mitglied :
Der Beitritt ist für Arbeitnehmerorganisationen
(Gewerkschaften, Betriebsräte usw.) der zivilen Kernindustrie dann möglich, wenn
das Land die Regelungen und Konventionen der IAEA ( Internationale Agentur
der Kernenergie in WIEN) anerkennt und respektiert.
Führungsinstanzen des
WONUC :
Die gemäss den Statuten einberufene Generalversammlung trifft alle
Entscheide in letzter Instanz. Die Generalversammlung besteht aus den
Vertretern der Mitgliederländer. Details siehe Statuten des WONUC.
Die administrative Führung der täglichen Geschäfte des WONUC
wird vom Büro
wahrgenommen. Das Büro besteht aus dem Präsidenten, dem
Vizepräsidenten, dem
Generalsekretär, dem Vizegeneralsekretär und dem
Finanz-Controller.
Arbeitsgruppen werden nach Bedarf gebildet und von der
Generalversammlung
mit den Aufgaben und Kompetenzen betraut.
Die Finanziellen Quellen
des WONUC sind :
- Die jährlichen Mitgliederbeiträge
- Durch Unterstützung von Sponsoren
- Erträge aus Veranstaltungen des WONUC (Konferenzen, Medienanlässe usw.)
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